verfasst am: 05. 07. 2010 in der Kategorie: Nachrichten
Der Zweckverband KÜHLUNG (ZVK) gibt bekannt,
dass die öffentllichen Entwässerungsanlagen (SW - Schmutzwasser/
NSW - Niederschlagswasser) für die betreffenden Anliegergrundstücke
der nachfolgenden Straßen und Abschnitte in den Orten/Ortsteilen:
Stadt Kühlungsborn
Hermann-Löns-Weg Nr.: 13, 13a, 13b, 15, 15a, 15b
Birkenweg Nr.: 9, 9a, 11, 11a, 14, 16, 18
betriebsfertig hergestellt worden sind.
Nach der Entwässerungssatzung (EWS) des ZVK vom 23.03.2004, zuletzt geändert
am 02.11.2006, besteht gemäß der §§ 7, 8 die Pflicht zum Anschluss und
zur Benutzung der Entwässerungsanlagen.
Die Anschlüsse sind bis zum 17.09.2010 herzustellen.
Durch den Grundstückeigentümer ist vor Anschluss sicherzustellen, dass:
- das vorgeschriebene Trennsysteme realiesiert und
- die Dichtigkeit der Leitungen garantiert werden.
Nach § 15 der Entwässerungssatzung des ZVK muss die grundstückseigene
Entwässerungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
hergestellt werden.
Der ZVK ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen (§16 der Entwässerungssatzung).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Zweckverband KÜHLUNG,
Kammerhof 4 in 18209 Bad Doberan,
Tel. 038203 7130
Fax 038203 71310
gez. Klaus Rhode
Geschäftsführer