Die Mitgliedsgemeinden haben den Aufbau und die Unterhaltung eines „Geographischen Informationssystems" beschlossen. Damit werden die im Zweckverband KÜHLUNG vorhandenen graphischen Daten und Sachdaten den Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt. Es werden die ALK- und ALB- Daten gemeinsam genutzt. Diese Daten können unter anderem in der Kämmerei, im Bauamt, im Ordnungsamt und bei der Einführung der Doppik angewendet werden.
Die nach dem Abwasserabgabengesetz des Landes MV (AbwAG M-V) zu erhebende Abwasserabgabe für die Einleitung von Abwässern aus Kleinkläranlagen ist von den Gemeinden auf den Zweckverband KÜHLUNG übertragen worden. Für Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ist diese Abgabe an das Land zu entrichten.
Nach der Kleinkläranlagen - Verwaltungsvorschrift (KKA-VV) sind Kleinkläranlagen durch einen Fachkundigen regelmäßig zu warten. Der Zweckverband KÜHLUNG bietet auch Ihnen einen Wartungsvertrag für Ihre Anlage an.