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Amtliche Bekanntmachung Verbandsversammlung 3/2010

Amtliche Bekanntmachung Am 23.09.2010 um 17:30 Uhr führt der
Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung
Bad Doberan im großen Sitzungssaal des Verbandsgebäudes Kammerhof 4
in Bad Doberan seine 3. Verbandsversammlung 2010 durch.
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Fertigstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen

Der Zweckverband KÜHLUNG (ZVK) gibt bekannt, dass die öffentlichen Entwässerungsanlagen (SW - Schmutzwasser/NSW - Niederschlagswasser) für die betreffenden Anliegergrundstücke der nachfolgenden Straßen/-abschnitte in den Orten/Ortsteilen: Stadt Bad Doberan, Seestraße 1-5, 5a, 6, 9, 9a, 10-12, 12b-c - SW/NSW betriebsfertig hergestellt worden sind. Nach der Entwässerungssatzung (EWS) des ZVK vom 23.03.2004, zuletzt geändert am 02.11.2006, besteht gemäß der §§ 7, 8 die Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung der Entwässerungsanlagen. Die Anschlüsse sind bis zum 02.12.2010 herzustellen. Durch den Grundstückseigentümer ist vor Anschluss sicherzustellen, dass: - das vorgeschriebene Trennsystem realisiert und - die Dichtigkeit der Leitungen garantiert wird. Nach § 15 der Entwässerungssatzung des ZVK muss die grundstückseigene Entwässerungsanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden. Der ZVK ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen (§16 der Entwässerungssatzung). Über den Termin der Entleerung der Grundstückskläranlage, der nach dem 08.12.2010 sein wird, werden Sie schriftlich informiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Zweckverband KÜHLUNG, Kammerhof 4 in 18209 Bad Doberan, Tel. 038203 713-0, email: zvk-dbr.de, Fax 038203 713-10. gez. Klaus Rhode Geschäftsführer » Weiterlesen ...

Nur ein Prozent der Ausgaben für Wasser

Mecklenburg - Vorpommern

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