Gartenwasserzähler (Abzugszähler)

Beim Zweckverband KÜHLUNG heißt der Zähler für die Gartenbewässerung Abzugszähler.

Der Abzugszähler misst die verbrauchte Wassermenge für die Gartenbewässerung und bringt diese bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in Abzug.
Kurz gesagt: Für die gezählte Menge werden keine Schmutzwassergebühren in Rechnung gestellt.

Entscheidungshilfe

ökologische Betrachtung

Trinkwasser als Lebensmittel Nr. 1

Millionen Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Die Trinkwasserressourcen der Erde haben sowohl mit Klimawandel als auch systematischem Raubbau und Umweltverschmutzung zu kämpfen.
Die deutsche Wasserwirtschaft mit all seinen Verbänden und Kooperationen versucht diesen Auswirkungen entgegenzuwirken und steht für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Trinkwasser.
Auch der Zweckverband KÜHLUNG als Ihr regionaler öffentlich-rechtlicher Versorger unternimmt jährlich große Anstrengungen zum Erhalt unserer örtlichen Trinkwasserreserven.

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Muss ich meine Grünflächen im Sommer unbedingt bewässern?
  • Welche Pflanzenarten verwende ich für die Gestaltung meines Grundstückes und wie ist deren Wasserbedarf?
  • Ist ein Swimmingpool unbedingt notwendig?
  • Gibt es eventuell Alternativen z.B. Sammeln von Regenwasser zur Gartenbewässerung?

Aus der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen könne Sie ihren individuellen Bedarf an Gartenwasser abschätzen und in die finanzielle Betrachtung einfließen lassen. Eventuell gelangen Sie zu dem Ergebnis, dass sich der Einbau eines Gartenwasserzählers nicht lohnt.

finanzielle Betrachtung

Ein Abzugszähler zählt den Anteil des verbrauchten Trinkwassers, welcher nicht in die Schmutzwasserkanalisation bzw. in die Grundstücksanlage eingeleitet wird. Wenn Sie beispielsweise große Flächen bewässern müssen, kann diese separat gemessene Trinkwassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Einbau des Zusatzzählers mit Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist.

Beispiel:

Ein Haushalt verbraucht 150 m³ Trinkwasser im Jahr 2024. Ein installierter Abzugszähler für die Gartenbewässerung zählt eine Menge von 10 m³ (das entspricht dem Inhalt von 1.000 Gießkannen mit 10 Litern Inhalt).

Berechnungsbasis (TW-Verbrauch)150 m³
TW (inkl. USt)
 
Zusatzgebühr
Grundgebühr
202,23 EUR
80,25 EUR
 
Gesamt TW282,48 EUR 
   
Berechnungsbasis (TW-Verbrauch)150 m³
SW (ohne Abzugszähler)
(150 m³ -10 m³ = 140 m³)
SW (mit Abzugszähler)
Zusatzgebühr
Grundgebühr
285,00 EUR
174,60 EUR
266,00 EUR
174,60 EUR
Gesamt SW459,60 EUR440,60 EUR
   
Gesamt TW+SW742,08 EUR723,08 EUR
Ersparnis durch Abzugszähler-19,00 EUR

Hierbei handelt es sich um die reine Gebührenersparnis. Kosten für die Installation, den Einbau und den Wechsel müssen selbstverständlich berücksichtigt werden.

* (TW = Trinkwasser, SW = Schmutzwasser, NW = Niederschlagswasser)

Genehmigungsverfahren

Abzugszähler dürfen nur entsprechend der Einbauvorschrift installiert werden. Der Abzugszähler ist genehmigungspflichtig und muss beantragt werden.

Ablauf zum Einbau eines Abzugszählers
1

Antrag und Genehmigung

  • Laden Sie sich den Antrag Abzugszähler herunter und füllen Sie diesen vollständig aus!
  • Reichen Sie diesen entweder persönlich in unserem Kundenberatungszentrum ein oder senden Sie es uns im PDF Format  per Email an service@zvk-dbr.de.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine Genehmigung

Anträge und Formulare

2

Installation

Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation hinter dem Wasserzähler (Kundenanlage) dürfen grundsätzlich nur Firmen durchführen, die in der Firmenliste (Hausinstallation) des Zweckverbandes gelistet sind. Ausnahmen sind zu beantragen.

  • Beauftragen Sie ein Installationsunternehmen aus der Firmenliste (Hausinstallation)
  • Übergeben Sie Genehmigung, Einbauvorschrift und Zählerlaufkarte an den Installateur und lassen Sie die vorbereitenden Arbeiten ausführen
  • Nach Abschluss der Arbeiten muss der Installateur die Zählerlaufkarte ausfüllen und an den Zweckverband zurücksenden

Firmenliste (Hausinstallation)

3

Zählereinbau

Der Zweckverband setzt sich mit Ihnen in Verbindung und stimmt mit Ihnen das weitere Vorgehen zum Zählereinbau ab.

  • Terminabstimmung zum Zählereinbau
  • Zählereinbau durch Mitarbeiter des Zweckverbandes
Ihr Wasser.
Unser Element.

Schon gewusst?

  • Verwendung von Trinkwasser im Haushalt

    Im Jahr 2021 lag der Trinkwasserverbrauch pro Einwohner und Tag im Verbandsgebiet des Zweckverbandes KÜHLUNG bei ca. 109,73 Litern.

    weiterlesen

Zweckverband KÜHLUNG

Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
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