Anschlusswesen

Grundsätzlich könnte Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert bzw. verrieselt werden. In diesem Fall bedarf es des Nachweises der fachgerechten Verbringung des Niederschlagswassers (Versickerungsnachweis). Es ist dem ZVK eine konkrete technische Lösung (Regenwasserversickerungsanlage nach DWA-A 138) zum Verbleib des anfallenden Niederschlagswasser auf dem Grundstück vorzulegen.

Ja, eine normgerechte Mehrsparteneinführung ist zulässig

Nein, jedoch ist die Dichtheit der Leitungen generell durch den Grundstückseigentümer zu garantieren. Der ZVK ist berechtigt, die Anlagen der Grundstücksentwässerung zu überprüfen.

Gebühren

Hier finden Sie eine schematische Darstellung des Eigentümerwechsels sowie den Verweis zu notwendigen Formularen und einzureichenden Unterlagen.

Das ist in der Kasse des Zweckverbandes KÜHLUNG, Kammerhof 4 in 18209 Bad Doberan möglich.

Um unnötige Wege zu sparen, nutzen Sie aber doch einfach die Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandats und lassen die Gebührenbescheide und die Abschläge bequem und sicher abbuchen. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.

Die Jahresrechnungen werden jährlich zum 31. Januar für das abgelaufene Kalenderjahr versandt.

Abschläge bzw. Vorauszahlungen sind eine regelmäßige Bezahlung der Trink- und Abwassergebühren entsprechend der angenommenen Inanspruchnahme der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. Sie werden anhand der Verbrauchshistorie und der aktuellen Gebühren berechnet. Der Zweckverband KÜHLUNG erhebt 6 Abschläge im Jahr (alle 2 Monate). Der erste Abschlag des Jahres ist im Februar fällig. Die geleisteten Abschläge/Vorauszahlungen werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.

Hier finden Sie das entsprechende Formular, welches Sie bitte unterschrieben an den Zweckverband KÜHLUNG übermitteln.

Hier finden Sie einen Abrechnungsbeleg mit den entsprechenden Erläuterungen.

Kundenservice

Oft werden wir nach den Vorteilen und Nachteilen von Wasserenthärtungsanlagen gefragt und ob sich die Anschaffung überhaupt lohnt. Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, haben wir nachfolgend die wichtigsten Vorteile und Nachteile zusammengefasst. So können Sie sich selbst einen Eindruck verschaffen und persönlich abwägen, ob sich eine Wasserenthärtungsanlage für Sie lohnt.

Vorteile Wasserenthärtungsanlage

  • Geringe Verkalkung von Duschtrennwänden, Boilern, Waschautomaten, Duschbrausen und Armaturen
  • Geringerer Reinigungs- und Entkalkungsaufwand
  • Längere Lebensdauer der Geräte (Kaffeemaschine, Spülmaschine etc.)
  • Geringerer Verbrauch von Waschmitteln

Nachteile Wasserenthärtungsanlage 

  • Entzieht dem Trinkwasser die Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium
  • Gefahr vor Verkeimung des Trinkwassers bei längeren Stillstandzeiten
  • Erhöhter Wasserverbrauch durch Regenerationsvorgänge möglich
  • Laufende Kosten durch Instandhaltung und Wartung der Anlage
  • Abwasser ist mit Salz angereichert, wodurch die Umwelt negativ belastet werden kann

Ein Abzugszähler zählt den Anteil des verbrauchten Trinkwassers, welcher nicht in die Schmutzwasserkanalisation bzw. in die Grundstücksanlage eingeleitet wird. Wenn Sie beispielsweise große Flächen bewässern müssen, kann diese separat gemessene Trinkwassermenge bei der Schmutzwassergebühr in Abzug gebracht werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Einbau des Zusatzzählers mit Installateur-, Einbau- und auch regelmäßigen Wechselkosten entsprechend der Eichfrist verbunden ist.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bitte reichen Sie umgehend den Wartungsbericht beim Zweckverband KÜHLUNG ein. Sollte sich aus diesem die Notwendigkeit einer Abfuhr ergeben, teilen wir Ihnen schriftlich einen Termin für die Abfuhr mit.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Härtegrad Ihres Trinkwassers ist abhängig vom Grundwassereinzugsgebiet Ihres Wasserwerkes. Hier erfahren Sie mehr.

Wasserqualität

Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes KÜHLUNG verbraucht eine Person durchschnittlich 40 m³ Trinkwasser im Jahr. Hieraus ergibt sich ein täglicher Wasserverbrauch von ca. 110 Litern pro Person.

Die Termine für die Entleerung Ihrer abflusslosen Grube vereinbaren Sie bitte direkt mit unserem (derzeit) beauftragten Dienstleistungsunternehmen.

Norddeutsche Wasserlogistik GmbH
Vielbecker Weg 8c
23936 Grevesmühlen
 +49 3881 756490
 www.nwl-gvm.de

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zähler

Gerne können Sie hierfür unsere Online Zählerstandsmeldung nutzen.

Sie haben von uns eine Ablesekarte mit Anmeldedaten erhalten:

Im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung versendet der Zweckverband KÜHLUNG Selbstablesekarten mit Zugangsdaten zur Zählerstandsmeldung. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, gelangen Sie hier zum entsprechenden Onlineformular: Zählerstandsmeldung (jährlich)

 

Sie haben von uns keine Ablesekarte mit Anmeldedaten erhalten:

Für Zählerstandsmeldungen ohne Aufforderung (z.B. bei Mieterwechsel oder Zwischenbescheiden) nutzen Sie bitte folgendes Onlineformular: Zählerstandsmeldung

 

Alternativ stehen Ihnen auch alle Kommunikationswege über unser Kundenberatungszentrum zur Verfügung.

Kundenberatungszentrum