Darf ich Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, wenn eine öffentliche Kanalisation für Niederschlagswasser vorhanden ist?

Grundsätzlich könnte Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert bzw. verrieselt werden. In diesem Fall bedarf es des Nachweises der fachgerechten Verbringung des Niederschlagswassers (Versickerungsnachweis). Es ist dem ZVK eine konkrete technische Lösung (Regenwasserversickerungsanlage nach DWA-A 138) zum Verbleib des anfallenden Niederschlagswasser auf dem Grundstück vorzulegen.

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  • Kein Müll ins Klo

    Natürlich ist eine Toilette kein Müllschlucker. Feste Abfälle, wie z.B. Feuchttücher, Tampons, Kondome und Katzenstreu gehören daher in die Restmülltonne. Bei Entsorgung über die Toilette führt dies zu verstopften Pumpen, solchen Bildern und entsprechend viel Aufwand bei der Verstopfungsbeseitigung.

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