Gebühren

Die folgenden Gebühren sind ab dem 01.01.2024 gültig:

Trinkwasser

zentrale Trinkwasserversorgung
Zusatzgebühr je m³ 
Grundgebühr pro Monat    
(Basis: TW-Bezug in m³/Jahr)
 von m³bis m³ 
  150 
 151200 
 201300 
 301500 
 501700 
 7011000 
 10011500 
 15013000 
 30016000 
 > 6000  
inkl. Umsatzsteuer  

Schmutzwasser

zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Zusatzgebühr je m³1,90 EUR
Grundgebühr pro Monat    
(Basis: SW-Menge in m³/Jahr)
 von m³bis m³ 
 015014,55 EUR
 15120019,40 EUR
 20130029,10 EUR
 30150048,50 EUR
 50170067,90 EUR
 701100097,00 EUR
 10011500145,50 EUR
 15013000291,00 EUR
 30016000582,00 EUR
 > 6000 970,00 EUR
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Entsorgung aus abflusslosen Gruben je m³    
(Basis: TW-Bezug)
14,57 EUR
Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen je m³    
(Basis: Abfuhrmenge)
43,66 EUR

Niederschlagswasser

zentrale Niederschlagswasserbeseitigung
Zusatzgebühr je m²0,44 EUR
Grundgebühr pro Jahr    
(Basis: angefangene 100 m²)
33,00 EUR

* (TW = Trinkwasser, SW = Schmutzwasser, NW = Niederschlagswasser)


Grundlage der aktuellen Gebühren sind die jeweiligen Gebührensatzungen. Sie können sich diese als Lesefassung (nicht amtlich) ansehen oder auch die entsprechenden amtlichen Satzungen herunterladen.

Verwaltungsgebühren

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Schon gewusst?

  • Kein Müll ins Klo

    Natürlich ist eine Toilette kein Müllschlucker. Feste Abfälle, wie z.B. Feuchttücher, Tampons, Kondome und Katzenstreu gehören daher in die Restmülltonne. Bei Entsorgung über die Toilette führt dies zu verstopften Pumpen, solchen Bildern und entsprechend viel Aufwand bei der Verstopfungsbeseitigung.

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