Spülwasser gehört nicht in den Gully

Spuelwasser nicht in Gully

Was im Straßenablauf landet, kann auf direktem Weg ins Gewässer gelangen!

Leider kommt es immer wieder vor, dass verunreinigtes Wasser über einen Straßenablauf entsorgt wird – dem sogenannten „Gully“.

Im Verbandsgebiet des ZVK sind die meisten Straßenabläufe an die Regenwasserkanalisation angeschlossen und leiten das Wasser ungefiltert direkt in umliegende Gewässer. Es dürfen daher keinesfalls Putzwasser, Farbreste oder Chemikalien in einen Gully geschüttet werden. Geschieht dies dennoch, kann dies zu erheblichen Umweltbelastungen führen. Dem Verursacher droht dann ein hohes Bußgeld. Schmutziges Putzwasser kann über den Abfluss im Haus entsorgt werden. Von dort aus gelangt es über einen Schmutzwasserkanal zu einer Kläranlage und wird gereinigt in die Natur zurückgegeben. Mit Farben oder Chemikalien verunreinigtes Wasser muss grundsätzlich über einen Wertstoffhof entsorgt werden.

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Schon gewusst?

  • Zusammenhang zwischen Kalkablagerung und Temperatur

    Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.

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