Rechtliche Verhältnisse

Name:

Zweckverband KÜHLUNG Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung

Sitz:

18209 Bad Doberan, Kammerhof 4

Gegenstand des Zweckverbandes:

Der Verband erfüllt die durch seine Verbandsmitglieder übertragenen Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie der Errichtung und Fortführung eines geografischen Informationssystems (GIS).
Der Verband dient dem öffentlichen Wohl.
Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet.
Das Verbandsgebiet umfasst das geografische Gebiet der Verbandsmitglieder.

Satzung:

Die Rechtsverhältnisse des Verbandes sind geregelt in der Verbandssatzung in der Fassung vom 27.05.2010, zuletzt geändert durch die Verbandsversammlung vom 09.11.2020.

Stammkapital:

Wasserversorgung      500.000 EUR
Abwasserbeseitigung 500.000 EUR

Geschäftsjahr:

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres.

Mitglieder:

Der Zweckverband KÜHLUNG hat 29 Mitgliedsgemeinden.

Organe des Zweckverbandes:

Der Verband hat gemäß § 4 der Verbandssatzung folgende Organe:

  • Die Verbandsversammlung
  • Den Verbandsvorsteher

Verbandsversammlung:

Regelungen zur Verbandsversammlung finden sich den §§ 5 bis 6 der Verbandssatzung. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern/leitenden Verwaltungsbeamten der verbandsangehörigen Gemeinden/Städte und Ämter. Sie beschließt als oberstes Organ über alle wichtigen Belange des Verbandes, soweit sie diese nicht auf den Verbandsvorstand/Verbandsvorsteher entsprechend der Satzung übertragen hat.
Die Verbandsversammlung wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder den Vorsitzenden sowie dessen ersten und zweiten Stellvertreter.

Vertretung des Zweckverbandes:

Der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter werden durch die Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsteher ist gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes und übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er bereitet die Beschlüsse des Verbandsvorstandes vor und führt diese sowie die Beschlüsse der Verbandsversammlung aus. Darüber hinaus entscheidet er in allen Angelegenheiten innerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes. Er hat die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand über alle wichtigen Geschäftsvorgänge zu unterrichten.

Verbandsvorstand:

Der Verbandsvorstand ist in den §§ 7 bis 9 der Verbandssatzung gereglet. Der Verbandsvorstand, der von der Verbandsversammlung gewählt wird, hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Verbandsvorstehers zu überwachen. Darüber hinaus befindet der Verbandsvorstand über Angelegenheiten, deren Beschlussfassungen nicht der Verbandsversammlung vorbehalten sind und die nicht auf den Verbandsvorsteher übertragen wurden.

Ihr Wasser.
Unser Element.

Schon gewusst?

  • Ratten sind ein Problem und kosten Geld!

    Unliebsamer Gast in unserer Region ist die Wanderratte. Sie lässt sich gern dort nieder, wo sie gute Bedingungen findet. Nicht selten ist dies die warme Kanalisation. Die Ursache dafür setzen wir Menschen selbst. Viele Leute werfen Abfälle in Toiletten und Spülbecken, die dort nicht hingehören. Vor allem Essensreste wie Kartoffeln oder Fleisch locken Ratten an. Diese werden einfach runtergespült und gelangen so in den Abwasserkanal, wo sich dann die Ratten davon ernähren können.

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Zweckverband KÜHLUNG

Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Kammerhof 4
18209 Bad Doberan

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