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vom 08.07.2010 zuletzt aktualisiert am 01.01.2016
Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Erstattungsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Bei einem erbbaubelasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers erstattungspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Inhaber dieses Rechtes anstelle des Eigentümers erstattungspflichtig. Mehrere Erstattungspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil erstattungspflichtig.
Auf den Erstattungsanspruch kann eine angemessene Vorauszahlung gefordert werden, sobald mit der Ausführung der Maßnahmen begonnen worden ist; § 5 gilt entsprechend. Eine geleistete Vorauszahlung ist bei der Geltendmachung des endgültigen Erstattungsanspruchs gegenüber dem Schuldner des endgültigen Erstattungsanspruchs zu verrechnen.
Der Erstattungsanspruch wird durch Bescheid, der mit anderen Festsetzungen verbunden werden kann, festgesetzt und 14 Tage nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das Gleiche gilt für die Erhebung einer Vorauszahlung.
Die Erstattungspflichtigen haben dem ZVK jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung des Erstattungsanspruchs nach dieser Satzung erforderlich ist. Mitarbeitern oder Beauftragten des ZVK ist der Zutritt zum Grundstück zu gewähren, um Bemessungsgrundlagen für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs festzustellen oder zu überprüfen; die Abgabenpflichtigen haben dies zu ermöglichen.
Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Einheitssätze Hausanschluss (bis Zählergröße Qn 6) |
Abweichende Einheitssätze im Zusammenhang mit der Bauausführung im öffentlichen Bauraum |
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Auftragsvor- und -nachbereitung/ Baustelleneinrichtung |
166,46 EUR | 41,62 EUR | ||
Vorbereiten und Herstellen des Anschlusses an die öffentliche Leitung | ||||
a) ohne Aufbruch fester Oberflächen b) mit Aufbruch fester Oberflächen |
106,31 EUR 129,76 EUR |
entfällt entfällt |
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Leitungsbau | ||||
bis DN 32 | ||||
a) ohne Aufbruch fester Oberflächen b) mit Aufbruch fester Oberflächen |
27,80 EUR/m 30,84 EUR/m |
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DN 40 bis DN 50 | ||||
a) ohne Aufbruch fester Oberflächen b) mit Aufbruch fester Oberflächen |
30,96 EUR/m 33,99 EUR/m |
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Abschlag für Erdarbeiten in Eigenleistung | -8,87 EUR/m | |||
Gebäudeeinführung und Einrichtung des Zählerplatzes | ||||
bis DN 32 | 232,41 EUR | |||
DN 40 bis DN 50 | 282,38 EUR | |||
Ersteinbau Wasserzähler | s. Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen des Zweckverbandes KÜHLUNG | |||
Zulagen für Bedarfspositionen: | ||||
Einbau eines Wasserzählerschachtes | ||||
bis Qn 2,5 | (EWE) | 744,47 EUR | ||
Qn 6 | (EWE) | 975,17 EUR | ||
DN800/d32PE | (Kessel) | 1077,04 EUR | ||
DN1000/d32PE | (Kessel) | 1612,04 EUR | ||
Wiederherstellung fester Oberflächen | ||||
Pflaster | 48,50 EUR/m² | |||
Asphalt | 300,14 EUR/m² |
Die aufgeführten Kostensätze gelten zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mit 17 bis 21 Grad deutscher Härte versorgt der ZV KÜHLUNG seine Kunden in den meisten Bereichen seines Verbandsgebietes mit hartem Wasser. Ausnahmen bilden die Bereiche der Wasserwerke Schwaan und Krempin, die mit 12 bis 14 Grad deutscher Härte im mittleren Bereich liegen. So schön hartes Wasser für den Geschmack und die Gesundheit sein mag, hinterlässt es im Haushalt doch hier und da seine Spuren. Dies trifft auch auf technische Geräte wie Warmwasserspeicher und Waschmaschinen zu.
weiterlesenWasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
Kammerhof 4
18209 Bad Doberan
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